Vor Landtagswahlen: Vorkehrungen gegen extreme Parteien sind richtig
Straubing (ots) - Vorkehrungen gegen extreme Parteien sind durch den Grundsatz der "streitbaren Demokratie" legitimiert, den das Bundesverfassungsgericht geprägt hat. Der Staat und seine Bürger haben das Recht, sich gegen Feinde der Demokratie zu wehren. Die AfD inszeniert sich vor diesem Hintergrund als Opfer der etablierten Parteien, doch ihre Kritik läuft ins ...